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   BAG, 26.10.1982 - 1 AZR 11/81   

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https://dejure.org/1982,13048
BAG, 26.10.1982 - 1 AZR 11/81 (https://dejure.org/1982,13048)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1982 - 1 AZR 11/81 (https://dejure.org/1982,13048)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1982 - 1 AZR 11/81 (https://dejure.org/1982,13048)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 08.12.1978 - 1 AZR 303/77

    Mitbestimmung ohne Gewerkschaften? Neueste Tendenzen der Einschränkung

    Auszug aus BAG, 26.10.1982 - 1 AZR 11/81
    b) Hiervon abgesehen begründet das Übereinkommen Nr. 135 - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Dezember 1978 - 1 AZR 303/77 - (BAG 31, 166 [174 f.] = AP Nr. 28 zu Art. 9 GG [zu II 2 der Gründe]) ausgesprochen hat - keine unmittelbaren Rechtsansprüche.
  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

    Auszug aus BAG, 26.10.1982 - 1 AZR 11/81
    Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 17. Februar 1981 - 2 BvR 384/78 - (BVerfGE 57, 220 = AP Nr. 9 zu Art. 140 GG) das oben bezeichnete Senatsurteil vom 14. Februar 1978 aufgehoben und entschieden, daß sich jedenfalls dort, wo die betreffende Gewerkschaft bereits durch eigene Mitglieder im Betrieb vertreten ist, ein Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsfunktionäre zu kirchlichen Einrichtungen aus Art. 9 Abs. 3 GG nicht her- 6.
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 280/77

    Duldung gewerkschaftlicher Bekanntmachungen durch betriebsfremde Beauftragte in

    Auszug aus BAG, 26.10.1982 - 1 AZR 11/81
    1. Das Landesarbeitsgericht hat im Anschluß an das Urteil des Senats vom 14. Februar 1978 - 1 AZR 280/77 - (BAG 30, 122 = AP Nr. 26 zu Art. 9 GG) angenommen, der Klageanspruch ergebe sich unmittelbar aus Art. 9 Abs. 3 GG.
  • BVerfG, 20.01.1966 - 1 BvR 140/62

    Berlin-Vorbehalt II

    Auszug aus BAG, 26.10.1982 - 1 AZR 11/81
    Diese Bindungswirkung bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß die sich aus dem Tenor und den tragenden Gründen der Entscheidung ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung von den Gerichten und Behörden in allen künftigen Fällen beachtet werden müssen (BVerfGE 19, 377 [391, 392]).
  • BGH, 07.11.1957 - II ZR 280/55

    Aufrechnung der Forderung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit

    Auszug aus BAG, 26.10.1982 - 1 AZR 11/81
    Soweit die Rechtsprechung eine Änderung des Klageantrags noch in der Revisionsinstanz zugelassen hat, war mit der Antragsänderung inhaltlich nur eine Beschränkung oder Modifizierung des bisherigen Klagebegehrens verbunden (BAG 17, 331 [334] = AP Nr. 104 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu I 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 10 zu § 112 BetrVG 1972; BGHZ 26, 31 [37, 38]).
  • BGH, 18.09.1958 - II ZR 332/56

    Ausschluß aus einem Verband

    Auszug aus BAG, 26.10.1982 - 1 AZR 11/81
    Wenn die Klägerin nunmehr erstmals in der Revisionsinstanz hilfsweise auch ein entsprechendes Betätigungsrecht ihrer Betriebsangehörigen Mitglieder geltend macht, so ist das eine Klageerweiterung, die in der Revisionsinstanz nicht mehr möglich und deshalb unzulässig ist (BAG 4, 149 [152] = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO; BGHZ 28, 131 [136, 137]).
  • BAG, 05.11.1965 - 3 AZR 116/65

    Ruhegeldzusage - Einzelhandelskaufmann - Haftung des Arbeitgebers - Mangelnde

    Auszug aus BAG, 26.10.1982 - 1 AZR 11/81
    Soweit die Rechtsprechung eine Änderung des Klageantrags noch in der Revisionsinstanz zugelassen hat, war mit der Antragsänderung inhaltlich nur eine Beschränkung oder Modifizierung des bisherigen Klagebegehrens verbunden (BAG 17, 331 [334] = AP Nr. 104 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu I 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 10 zu § 112 BetrVG 1972; BGHZ 26, 31 [37, 38]).
  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 384/54

    Sparkassenangestellter - Dienstvertrag - Schuldhafte Verletzung -

    Auszug aus BAG, 26.10.1982 - 1 AZR 11/81
    Wenn die Klägerin nunmehr erstmals in der Revisionsinstanz hilfsweise auch ein entsprechendes Betätigungsrecht ihrer Betriebsangehörigen Mitglieder geltend macht, so ist das eine Klageerweiterung, die in der Revisionsinstanz nicht mehr möglich und deshalb unzulässig ist (BAG 4, 149 [152] = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO; BGHZ 28, 131 [136, 137]).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    5. Eine solche Ausweitung des Streitgegenstandes von der Entscheidung über einen singulären in der Vergangenheit liegenden Vorgang zu einer gleichartige Vorgänge in der Zukunft erfassen den Entscheidung ist jedoch in der Rechtsbeschwerdeinstanz nicht mehr zulässig (BAG 4, 149, 152 = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO; Beschluß vom 3. Juni 1965 - 2 AZR 143/65 - AP Nr. 17 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; BAG vom 19. Januar 1982 - 1 AZR 11/81 - BGHZ 28, 131, 136 f.).
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